##################WICHTIG !!!##################
Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden.
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Lerne den vollen Umfang der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kennen. Ab dem 01.07.2021 sind alle Bausteine freigeschalten. Einfache und strukturierte Übersichten helfen dir beim besseren Verständnis, um dich optimal auf deinen Förderantrag vorzubereiten.
In diesem Kurs lernt ihr alles über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Januar 2021 mit einem ersten kleinen Baustein gestartet, tritt sie ab 01.07.2021 voll in Kraft und löst die Förderprogramme der KfW-Bank und des BAFA ab.
Ihr erfahrt ein paar Hintergründe zur BEG, was die wichtigsten Begriffe sind und was für Bauherren (bei Neubau / Kauf / Sanierung) neu ist. Wir zeigen euch welche Fördersummen es gibt und was ihr bei der Beantragung unbedingt beachten müsst.
Grundsätzlich ist die BEG in drei Bereiche aufgeteilt:
1. BEG WG (WG steht für Wohngebäude, Neubau UND Sanierung)
2. BEG NWG (NWG steht für Nichtwohngebäude Neubau UND Sanierung)
3. BEG EM (EM steht für Einzelmaßnahmen, wie z.B. Heizungstausch oder Wand/Dachdämmung bei einer Sanierung)
Zudem gibt es in der neuen BEG Förderung zwei Varianten: Eine Kreditvariante, bei der ihr einen Kredit bei der KfW-Bank aufnehmen konntet und dann einen Tilgungszuschuss bekommen habt. Das heißt, ihr müsst weniger zurückzahlen als die Kredithöhe. Diese Kreditvariante gibt es immer noch, neu ist aber eine reine Zuschussvariante. Wenn ihr keinen Kredit von der KfW-Bank braucht oder wollt, könnt ihr nur den Zuschuss bekommen. Wie hoch die Fördersätze je nach Energiestandard sind, erfahrt ihr im Video.
Zum Zeitplan: Ab dem 01.07.2021 gibt es alle 6 Varianten (Kredit und Zuschuss jeweils für BEG WG, NWG und EM). Wo ihr aber welche Variante beantragen müsst und welche Fristen sich gegenüber der bisherigen KfW und BAFA Anträge geändert haben erfahrt ihr auch im Video.
Weiterhin gibt es abe dem 01.01.2023 einer erneute Änderung der Zuständigkeiten zwischen KfW und BAFA.
Wir zeigen euch auch, welche weiteren Maßnahmen förderfähig sind - wusstet ihr, dass z.B. Smarthome-Systeme, die die Energieeffizienz steigern, gefördert werden...
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Die BEG-WG Förderung für Gebäude mit dem Energiestandard "KfW-Effizienzhaus 55" kann nur noch bis zum 31.01.2022 beantragt werden. Danach entfällt diese Förderung!!!
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Aktuell ist der Fördertopf für E-Ladestationen /E-Tankstellen (Förderung KfWProgramm 440)ausgeschöpft. Förderungen sind hier leider nicht mehr möglich!
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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